Kosten
Ein kurzes telefonisches Erstgespräch zur Klärung Ihres Anliegens ist für Sie selbstverständlich kostenfrei und unverbindlich.
Kostenübernahme durch Private Krankenversicherungen oder Zusatzversicherungen
Bei Privat- oder Zusatzversicherten wird die Behandlung nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH) abgerechnet. Je nach Versicherungsvertrag übernehmen die Versicherungen die gesamten oder einen Teil der Behandlungskosten. Bitte erkundigen Sie sich diesbezüglich bei Ihrer Versicherung. Auch wenn nicht alles von Ihrer Krankenversicherung übernommen werden sollte, ist die Rechnung ohne Abzüge von Ihnen zu bezahlen.
Gesetzliche Krankenversicherungen
Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherungen ohne Zusatzversicherung müssen die Kosten privat bezahlen
Versäumter Termin
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass Termine, die Sie nicht 24 Stunden vorher abgesagen, von mir in Rechnung gestellt werden.
Telefon-/ Videoberatung
Beratungen per Telefon oder per Videokonferenz sind nur möglich, wenn ich Sie als Patient/ Patientin bereits persönlich kenne. Der Zeitaufwand wird wie ein persönliches Gespräch abgerechnet.
„Stress entsteht im Kopf – Entspannung auch!“